Diplom-Jurist

Florian
Würzburg, LL.M.

Ihr erfahrener Fachanwalt für Erbrecht in Bremen und Düsseldorf

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Individuelle Rechtsberatung im Erbrecht in Bremen

Stehen Sie vor Erbstreitigkeiten, wollen eine Pflichtteilsberechnung durchführen oder ein Testament oder einen Erbvertrag errichten?

Das Thema Erbrecht ist oft von emotionalen Aspekten geprägt und selten rein rational. Es betrifft häufig nahestehende Menschen und komplexe familiäre Verhältnisse – und natürlich auch finanzielle Angelegenheiten. In solch herausfordernden Situationen ist es von großer Bedeutung, einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zu haben, der Sie in allen Belangen rund um Erbschaft, Testament und Vermächtnis unterstützt. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachanwalt für Erbrecht in Bremen und lassen Sie sich professionell beraten!

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Unsere Schwerpunkte

Pflichtteilsberechnung

Sie wollen Streit unter gesetzlichen Erben vermeiden?

Sorgen Sie jetzt vor und vermeiden Sie mögliche Streitigkeiten unter Ihren Erben! In Ihrer Familie herrscht nicht immer eitel Sonnenschein und Sie sind sich sicher, dass es im Falle Ihres Ablebens zu Konflikten kommen wird? Dann ist es höchste Zeit, vorzusorgen!

Wichtig ist, dass Sie Ihre Pflichtteilsberechtigten kennen. Diese Personen sind vom Gesetz als Erben vorgesehen, unabhängig davon, ob eine letztwillige Verfügung existiert oder nicht. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel die nächsten Angehörigen wie Kinder, Eltern und Ehegatten.

Schwierig wird es, wenn diese nicht mit den vom Erblasser gewünschten Erben übereinstimmen. Dies kann zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten führen. Um solche Erbstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese Probleme bereits im Vorfeld anzugehen. Meine Kanzlei für Erbrecht in Bremen steht Ihnen dabei gerne zur Seite.

Wir beraten Sie nicht nur zum Thema Pflichtteilsverzicht, sondern auch zu Alternativen wie Schenkungen zu Lebzeiten und deren Auswirkungen auf den Pflichtteil.

Lassen Sie sich Ihre Rechte nicht nehmen! Nehmen Sie Ihre Nachlassangelegenheiten selbst in die Hand und treffen Sie frühzeitig die richtigen Entscheidungen. Ein Pflichtteilsverzicht kann eine sinnvolle Option sein, um mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei. Schützen Sie Ihren Nachlass und sorgen Sie für ein harmonisches Miteinander Ihrer Erben. Ihre Familie wird es Ihnen danken!

Berliner Testament

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Ehepartner direkt als alleiniger Erbe eingesetzt wird und der Nachlass erst nach seinem Tod an weitere Erben übergeht?

Dann ist das sogenannte „Berliner Testament“ die Lösung, auf die Sie sich verlassen können. Als eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments ermöglicht es dem Ehegatten/Lebenspartnern, sich gegenseitig als alleinige Erben einzusetzen.

Was bedeutet das konkret? Im Falle des Todes eines Partners geht der gesamte Nachlass auf den überlebenden Partner über. Das Berliner Testament kann entweder in Form eines beschränkten Vorerbes oder als unbeschränktes Vollerbe gestaltet werden.

Ein beschränkter Vorerbe kann den Nachlass nach Ihrem Tod nutzen, aber nicht darüber verfügen. Möchten Sie jedoch, dass der überlebende Partner uneingeschränkt über den Nachlass bestimmen kann, können Sie ihn als Vollerben einsetzen. Wenn auch der zweite Partner verstirbt, treten die sogenannten Schlusserben in Erscheinung. Diese sind in der Regel die von Ihnen bestimmten Kinder oder andere Erben.

Durch das Berliner Testament können Sie somit sicherstellen, dass Ihr Ehepartner zunächst als alleiniger Erbe von Ihrem Vermögen profitiert und der Nachlass erst nach seinem Ableben an die weiteren Erben übergeht.

Möchten Sie weitere Informationen zum Berliner Testament erhalten? Dann laden wir Sie herzlich ein, einen persönlichen Termin in unserer Anwaltskanzlei für Erbrecht in Bremen zu vereinbaren. Gemeinsam können wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche besprechen und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Digitaler Nachlass

Der Tod begleitet uns alle und oft schieben wir diese Tatsache beiseite. Dennoch ist das Verfassen eines Testaments eine wichtige Maßnahme, die nicht zu lange aufgeschoben werden sollte.

Insbesondere der digitale Nachlass wird bei letztwilligen Verfügungen häufig übersehen. Als Fachanwalt für Erbrecht sorge ich dafür, dass dieser Aspekt nicht vernachlässigt wird.

Die digitalen Beziehungen, die wir im Laufe unseres Lebens aufbauen, reichen weit. Soziale Netzwerke, Cloud-Dienste, E-Mail-Anbieter und viele andere Online-Dienste tragen unsere virtuelle Unterschrift in ihren Nutzungsbedingungen. Gerade wenn die Online-Existenz eng mit der wirtschaftlichen Existenz des Verstorbenen verknüpft war, ist es sinnvoll, den digitalen Nachlass zu regeln. Fehlt eine solche Regelung, müssen sich die Hinterbliebenen unter Umständen mühsam mit den Anbietern um die Zugangsdaten streiten. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, sich frühzeitig mit mir als Fachanwalt für Erbrecht in Verbindung zu setzen.

Als Experte auf diesem Gebiet stehe ich Ihnen bei der Regelung Ihres digitalen Nachlasses zur Seite. Gemeinsam können wir besprechen, welche Online-Konten und digitalen Ressourcen zu berücksichtigen sind und wie Sie Ihren Angehörigen den Zugang erleichtern können. Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung zur Seite, damit Ihr digitaler Nachlass in Ihrem Sinne verwaltet wird.

Warten Sie nicht länger und kontaktieren Sie mich, damit wir gemeinsam eine Lösung für Ihren digitalen Nachlass finden können. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass und Ihre Online-Präsenz rechtzeitig und umfassend geregelt werden. Ihre Familie wird es Ihnen danken, wenn Sie ihr zukünftige Unannehmlichkeiten ersparen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Enterbung

Bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung ist es Ihre Aufgabe, die konkrete Erbfolge festzulegen. Sie haben auch die Möglichkeit, bestimmte Personen ausdrücklich von der Erbfolge auszuschließen, sie also zu enterben. Sie müssen im Testament keine besonderen Gründe für die Enterbung angeben, sondern können diese Entscheidung einfach treffen.

Wichtig ist jedoch, dass eine Enterbung nicht gleichbedeutend ist mit dem vollständigen Entzug etwaiger Pflichtteilsansprüche. Nahe Verwandte können trotz Enterbung weiterhin einen Pflichtteilsanspruch haben, sofern die Voraussetzungen für den Verlust des Pflichtteils nicht erfüllt sind. Sollten Sie Fragen haben und etwaige Unklarheiten im Zusammenhang mit der Enterbung bestimmter Personen klären wollen, zögern Sie nicht und wenden Sie sich zeitnah an mich als Fachanwalt für Erbrecht in einer renommierten Kanzlei in Bremen.

Ich stehe Ihnen für eine umfassende Beratung zur Verfügung und helfe Ihnen bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Enterbung. Gemeinsam analysieren wir Ihre individuelle Situation und finden die bestmögliche Lösung. Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und Ihr Anliegen zu besprechen.

Erbauseinandersetzung

Wenn ein Mensch gestorben ist und Ihnen und anderen Erben etwas hinterlassen hat, sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und der nächste Schritt ist die Erbauseinandersetzung. Doch was bedeutet das genau?

Erbauseinandersetzung ist die Aufteilung des ererbten Vermögens innerhalb einer Erbengemeinschaft. Erst wenn alle anderen Nachlassverbindlichkeiten beglichen sind, kommt es zur Erbauseinandersetzung. Erst dann kann das Erbe unter den einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden. Leider verläuft dieser Prozess nicht immer reibungslos, insbesondere dann, wenn die Erbfolge nicht eindeutig durch einen Erbvertrag oder ein Testament geregelt ist. Können sich die Erben nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen, besteht die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Gehören Sie zu einer Erbengemeinschaft? Dann empfehle ich Ihnen, sich mit mir in Verbindung zu setzen, um bereits im Vorfeld die Chancen und Risiken einer Erbauseinandersetzung abzuschätzen. Gemeinsam können wir ein sinnvolles Vorgehen abstimmen. Auch wenn Sie ein Testament errichten wollen, um solche Probleme von vornherein auszuschließen, sollten Sie die fachkundige Beratung durch mich als spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Fragen zu beantworten, mögliche Konflikte zu erkennen und Lösungsstrategien zu entwickeln. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, mögliche Streitigkeiten zu vermeiden und eine gerechte Verteilung des Erbes zu gewährleisten. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die für Sie besten Schritte einzuleiten. Als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht und Notar stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Erbverträge

Bei der Regelung des Nachlasses ist das Testament die bekannteste Form. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel der Abschluss eines Erbvertrags.

Einer der großen Vorteile eines Erbvertrags besteht darin, dass er mit jeder beliebigen Person geschlossen werden kann, unabhängig von einem bestimmten Verwandtschaftsverhältnis. Darüber hinaus kann ein solcher Vertrag nicht ohne Weiteres geändert werden. Der Vorteil dabei ist, dass jeder Vertragspartner in jedem Fall über den Rücktritt eines anderen Vertragspartners informiert wird, da dieser notariell zu beurkunden und jedem Vertragspartner zuzustellen ist. Dadurch wird eine Enterbung ohne Wissen aller Vertragspartner unmöglich.

Das Erstellen eines rechtlich korrekten Erbvertrags ist keine einfache Aufgabe. Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Erstellung des Vertrags zu helfen und Ihre Fragen zu beantworten. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Nachlassregelung und die Ihres Partners rechtlich wasserdicht sind. Zudem werde ich die notwendigen Schritte einleiten, um die notarielle Beurkundung Ihres Erbvertrags zu ermöglichen, da diese erforderlich ist, um seine Gültigkeit zu erlangen. In Bremen kann auf Wunsch die notarielle Beurkundung durch mich erfolgen.

Falls Sie jedoch einen Erbvertrag anfechten möchten, erhalten Sie selbstverständlich ebenfalls Unterstützung durch mich als Fachanwalt für Erbrecht in Bremen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass Sie nicht an einen Erbvertrag gebunden sind, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Gemeinsam werden wir die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und die erforderlichen Schritte unternehmen, um Ihre Interessen zu wahren.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Beratungstermin zu vereinbaren. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite und setze mich dafür ein, Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche im Zusammenhang mit Erbverträgen zu erfüllen.

Gründung Familiengesellschaften

Wenn es Ihnen wichtig ist, sowohl Ihr privates als auch Ihr unternehmerisches Vermögen dauerhaft innerhalb Ihrer Familie zu erhalten und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt und nicht von Erben oder Gläubigern in unerwünschter Weise zerschlagen wird, kann die Gründung einer Familiengesellschaft ein sinnvoller Schritt zur Vermögenssicherung sein.

Insbesondere im Hinblick auf erbschaft- und einkommensteuerliche Vorteile bietet die Gründung einer Familiengesellschaft eine effektive Lösung. Als Fachanwalt für Erbrecht in Bremen stehe ich Ihnen gerne zur Seite und berate Sie ausführlich über die Möglichkeiten und Anforderungen einer Familiengesellschaft.

Im Rahmen meiner Beratung analysiere ich Ihre individuelle Situation und wähle die für Sie sinnvollste Rechtsform für die Familiengesellschaft sowie die geeignete Art der Vermögensbündelung. In der Regel wird das Vermögen durch die Einbringung in einen Familienpool gesichert, in den der Vermögensinhaber seine Vermögenswerte einbringt. Diese Vermögenswerte können durch Schenkung oder Erbschaft auf Familienmitglieder übertragen werden.

Durch den Gesellschaftsvertrag wird das Vermögen vor weitreichenden Zugriffen von Gläubigern, Pflichtteilsberechtigten, geschiedenen Ehegatten oder Schwiegerkindern geschützt. Außerdem behält sich der Vermögensinhaber das Recht vor, Schenkungen rückgängig zu machen, wenn er mit der Entwicklung eines Beschenkten nicht einverstanden ist.

Die Gründung einer Familiengesellschaft bedarf einer sorgfältigen Planung und rechtlichen Umsetzung. Als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht und Notar stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Ziele und Wünsche bestmöglich umzusetzen. Kontaktieren Sie mich, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und weitere Informationen zu erhalten.

Internationales Erbrecht

Unser heutiges Leben wird immer stärker von Globalisierung geprägt. Familienangehörige und Freunde leben oft hunderte oder sogar tausende Kilometer voneinander entfernt, über Ländergrenzen hinweg.

Im Falle eines Erbfalls müssen sowohl nationale als auch internationale erbrechtliche Bestimmungen beachtet werden, um die Wünsche des Verstorbenen und die Ansprüche der Erben angemessen zu berücksichtigen. Um Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig einen Rechtsanwalt für internationales Erbrecht in Bremen zu konsultieren, um die erbrechtlichen Angelegenheiten mit juristischer Expertise zu begleiten.

Ich widme mich intensiv Ihrer individuellen erbrechtlichen Situation und erläutere Ihnen genau, welche nationalen und internationalen Gesetze im Erbfall anwendbar sind. Insbesondere in Fällen, in denen der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre häufig seinen Wohnsitz gewechselt hat oder mehrere Wohnsitze besitzt, ist nicht immer sofort ersichtlich, welche nationalen Regelungen letztendlich greifen. Es kann auch vorkommen, dass der Erblasser gemäß Artikel 22 der EUErbrechtsverordnung eine Staatsangehörigkeit gewählt hat, die nicht mit seinem letzten Aufenthaltsort übereinstimmt.

Auch in Fällen einer Nachlassspaltung, bei denen verschiedene nationale Rechtsordnungen eine Rolle spielen können, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für internationales Erbrecht in Bremen ein unerlässlicher Schritt.

Mit meiner Fachkompetenz stehe ich Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung aller relevanten nationalen und internationalen Gesetze behandelt werden. Kontaktieren Sie mich gerne, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und weitere Informationen zu erhalten.

Pflichtteilsansprüche

Wenn Sie von einem Verstorbenen enterbt wurden, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Pflichtteil. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie das Recht, von den Erben einen Geldbetrag zu verlangen, der nach einer gesetzlich festgelegten Quote berechnet wird.

Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge. Wenn Sie beispielsweise vor Ihrer Enterbung aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses hatten, beträgt Ihr Pflichtteilsanspruch ein Viertel des Nachlasses, also die Hälfte Ihres ursprünglichen Anspruchs.

Wichtig ist, dass für die gesetzliche Erbfolge nur die Verwandtschaftsverhältnisse relevant sind, unabhängig von den persönlichen Entscheidungen des Erblassers.

Außerdem sollten sich Erblasser darüber im Klaren sein, dass ein Pflichtteil nur in wenigen Fällen entzogen werden kann. Wenn Sie beispielsweise einem Freund eine Immobilie im Gesamtwert von einer Million Euro vererben und gleichzeitig Ihre Tochter enterben, hat Ihre Tochter einen Pflichtteilsanspruch gegenüber Ihrem Freund als Erben in Höhe von 250.000 Euro. Dies kann dazu führen, dass der Erbe das Geld nicht auszahlen kann und gezwungen ist, die Immobilie zu verkaufen, um den Pflichtteilsanspruch zu erfüllen.

Damit Ihr Erbe nicht durch solche rechtlichen Fallstricke gefährdet wird, ist eine Beratung durch einen auf Fachanwalt für Erbrecht in einer renommierten Kanzlei in Bremen unerlässlich. Ich stehe Ihnen zur Seite, kläre Sie über die besten Möglichkeiten auf und schütze Ihren letzten Willen. Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und Ihre Situation zu besprechen.

Pflichtteilsverzicht

Grundsätzlich hat jeder gesetzliche Erbe Anspruch auf den Pflichtteil. Es kann jedoch Situationen geben, in denen Sie auf Ihren Pflichtteil verzichten möchten.

Dazu gibt es die Möglichkeit einer Pflichtteilsverzichtserklärung. Mit diesem Dokument wird ein Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Verzichtenden, also Ihnen, geschlossen. Wichtig ist, dass ein Pflichtteilsverzicht nur zu Lebzeiten des Erblassers wirksam ist. Außerdem muss der Verzicht notariell beurkundet werden, dies kann in Bremen durch mich als Notar erfolgen.

Als Fachanwalt für Erbrecht in Bremen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um offene Fragen im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsverzicht zu beantworten. Dazu gehört auch das Verständnis, dass ein Pflichtteilsverzicht nicht automatisch den Verzicht auf das gesamte Erbe bedeutet. Sie können weiterhin als Erbe im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden.

Der Pflichtteil ist relevant, wenn Sie als gesetzlicher Erbe eingesetzt, aber enterbt wurden. Normalerweise hätten Sie Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil, aber mit der Unterzeichnung einer Pflichtteilsverzichtserklärung verzichten Sie auf diesen Anspruch.

Testamentsgestaltung und Behindertentestament

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Testament rechtsgültig und klar formuliert ist? Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, wie Sie Ihr Vermögen für Ihre behinderten Angehörigen sichern können? Rechtzeitige Vorbereitung ist wichtig!

Erbstreitigkeiten sind leider an der Tagesordnung. Wenn aber ein Familienmitglied behindert ist, wird das Thema noch heikler. Denn sobald Menschen mit Behinderung Sozialleistungen wie Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld erhalten, kann der Sozialhilfeträger oder der Landschaftsverband nahezu uneingeschränkt auf das Vermögen zugreifen. Das gilt auch für das Erbe, das Ihrem behinderten Angehörigen zusteht.
Damit Ihr Erbe auch tatsächlich bei demjenigen ankommt, der es benötigt, empfiehlt es sich, frühzeitig vorzusorgen und mit meiner Hilfe ein speziell formuliertes Behindertentestament zu errichten.

Ich stehe Ihnen zur Seite, damit Ihr Testament alle notwendigen Regelungen enthält, um die Bedürfnisse Ihrer behinderten Angehörigen zu berücksichtigen. Gemeinsam formulieren wir ein Testament, das sicherstellt, dass das Erbe für Ihr behindertes Familienmitglied geschützt ist und nicht durch Sozialleistungen gefährdet wird.

Zögern Sie nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und weitere Informationen zu erhalten. Gemeinsam finden wir die beste Lösung, um Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten zu regeln und Ihre Familie abzusichern.

Testamentsvollstreckung

Es ist eine weit verbreitete Annahme, dass unser letzter Wille respektiert und umgesetzt wird. Die Realität zeigt jedoch, dass die ursprünglichen Wünsche des Erblassers immer seltener umgesetzt werden.

Ein Testament dient dazu, unser Vermögen zu schützen, das Erbe gerecht zu verteilen, alle Beteiligten finanziell abzusichern und den Frieden in der Familie zu bewahren. Eine aktuelle Studie zeigt jedoch, dass nur jeder zehnte Erblasser damit rechnet, dass es zu Streitigkeiten um das Erbe kommen wird. In der Realität sind es mehr als doppelt so viele. Die Verteilung und Verwendung des Nachlasses entspricht oft nicht den ursprünglichen Wünschen des Erblassers und Konflikte führen zu Spaltungen innerhalb der Familie.

Dies kann durch die Anordnung einer Willensvollstreckung zu Lebzeiten des Erblassers vermieden werden. Eine testamentarisch angeordnete Willensvollstreckung gewährleistet eine reibungslose und konfliktfreie Abwicklung des Nachlasses und verhindert, dass der Nachlass durch Prozesskosten geschmälert wird. Eine erfahrene Person als Testamentsvollstrecker ist dabei unerlässlich.

Als Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker verfüge ich über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre Situation zu besprechen und weitere Informationen zu erhalten. Gemeinsam finden wir die beste Lösung, um Ihren letzten Willen sicher und effizient umzusetzen.

Unternehmensnachfolge im Erbfall

Die Unternehmensnachfolge in der nächsten Generation ist ein komplexes Thema, das juristischer Unterstützung bedarf. Es ist wichtig, sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um mögliche Fallstricke rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte spielen bei der Unternehmensübergabe oft eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus ist es von größter Bedeutung, die Liquidität des Unternehmens zu sichern, um die von der Unternehmensnachfolge ausgeschlossenen Miterben angemessen abzufinden. Als Ihr auf Unternehmensnachfolge spezialisierter Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht stehe ich Ihnen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zur Seite.

Es kann auch sinnvoll sein, in Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Steuerberater eine umfassende Strategie zu entwickeln und einen geordneten Vermögensübergang zu organisieren. Gemeinsam erarbeiten wir die bestmöglichen Lösungen, um Ihre Ziele in der Unternehmensnachfolge zu erreichen.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und weitere Schritte zu planen. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite, um einen reibungslosen Übergang Ihres Unternehmens auf die nächste Generation zu gewährleisten.

Vermächtnis

Wenn Sie jemanden in Ihrem Testament bedenken möchten, der nicht direkter Erbe ist, z.B. einen Freund oder einen gemeinnützigen Verein, ist es ratsam, ein Vermächtnis zu errichten. Mit einem Vermächtnis können Sie diesen Personen eine bestimmte Zuwendung zukommen lassen, ohne dass sie die Pflichten und Risiken eines Erben tragen müssen.

Ein Vermächtnisnehmer kann im Gegensatz zu einem Erben von den Schulden des Erblassers befreit werden. Es ist jedoch Sache des Vermächtnisnehmers, seinen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses geltend zu machen. Das Vermächtnis geht nicht automatisch auf ihn über. Sobald der Anspruch des Vermächtnisnehmers geltend gemacht wurde, hat der Erbe keine Möglichkeit mehr, diesen abzulehnen und muss den Anspruch des Vermächtnisnehmers erfüllen.

Um Missverständnisse oder Auslegungsprobleme von vornherein auszuschließen, empfiehlt es sich, bei der Abfassung des Testaments einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Als Fachanwalt für Erbrecht in meiner Kanzlei in Bremen verfüge ich über eine umfassende Expertise und stehe Ihnen gerne bei der rechtlichen Gestaltung Ihres Testaments und der Errichtung eines Vermächtnisses zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und weitere Schritte einzuleiten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Wünsche und Anliegen in Bezug auf Vermächtnisse und Erbschaften rechtlich klar und eindeutig festgehalten werden.

Vermögensnachfolge

Wenn Sie jahrelang hart für Ihr Vermögen gearbeitet haben, möchten Sie sicher auch selbst bestimmen können, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht. Deshalb stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht in Bremen mit meinem umfangreichen Wissen rund um das Thema Vermögensnachfolge zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Mein Ziel ist es, Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher zu gestalten und gleichzeitig Ihr Vermögen vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Hierfür stehen verschiedene wirksame Instrumente zur Verfügung, die entwickelt wurden, um Ihr Vermögen über Ihr Leben hinaus nachhaltig zu schützen.

Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Gründung von Familiengesellschaften, die es ermöglichen, Ihr Vermögen innerhalb der Familie zu halten und vor ungewollter Verteilung zu schützen. Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung von Stiftungen, die bestimmte Zwecke verfolgen und Ihr Vermögen langfristig sichern können. Darüber hinaus können Konzepte zur Vermögenssicherung entwickelt werden, die eine optimale steuerliche Gestaltung berücksichtigen.

Als Fachanwalt für Erbrecht ist es meine Aufgabe, Ihre Vermögensnachfolge so sicher wie möglich zu gestalten und Ihnen die besten Möglichkeiten des Vermögensschutzes aufzuzeigen. In einem ausführlichen Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen gerne die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.

Kontaktieren Sie mich, um einen Termin zu vereinbaren und Ihre individuelle Situation zu besprechen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Vermögensnachfolge optimal geregelt ist und Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen weitergegeben wird.

Vor- und Nacherbschaft

Es gibt Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, die Nutzung des Nachlasses über einen bestimmten Zeitraum aufzuteilen. Dafür gibt es das Konzept der Vor- und Nacherbschaft.

Grundsätzlich kann ein Erbe frei über seinen Nachlass verfügen. Es kann jedoch vorkommen, dass der Erblasser bestimmt, dass der Nachlass als Einheit erhalten bleiben und erst nach einer bestimmten Zeit auf den Nacherben übergehen soll.
Der Vorerbe ist in seinen Verfügungsmöglichkeiten eingeschränkt und kann den Nachlass nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen.

Zu beachten ist jedoch, dass diese Regelung dazu führt, dass der Nachlass zweimal vererbt und dementsprechend auch zweimal besteuert wird. Zudem ist die Nacherbschaft oft mit zusätzlichem Aufwand verbunden und wird daher eher zurückhaltend eingesetzt. Als Alternative zur Nacherbschaft kommt beispielsweise auch ein Nießbrauch am Nachlass in Betracht.

Wenn Sie Fragen zur Nacherbschaft oder zu alternativen Regelungen wie dem Nießbrauch haben, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht sowie Notar in Bremen gerne zur Verfügung.

Vorweggenommene Erbfolge

Wussten Sie, dass Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen auf Ihre zukünftigen Erben übertragen können?

Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es beispielsweise Eltern, ihren Kindern bereits zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens zu übertragen, der ihnen im Erbfall ohnehin zustehen würde. Die Erbfolge wird also, wie der Name schon sagt, vorweggenommen.

Die vorweggenommene Erbfolge bietet einige Vorteile: Sie können Familienangehörige finanziell unterstützen, Erbschaft-/Schenkungsteuern vermeiden oder möglichen Erbstreitigkeiten vorbeugen. Als Erblasser behalten Sie die volle Kontrolle darüber, wer was als Erbe erhält. Sie können zum Beispiel ein bestimmtes Kind begünstigen oder alle Kinder gleich behandeln.

Wichtig ist jedoch, dass alle Schenkungen, auch die vorweggenommene Erbfolge, innerhalb von 10 Jahren vor dem Todesfall auf den Pflichtteil angerechnet werden. Bei Schenkungen an Ehe-/Lebenspartner im Regelfall sogar ohne zeitliche Beschränkung.

Um mögliche Risiken und Nachteile zu vermeiden, empfiehlt sich eine rechtliche Beratung in meiner Kanzlei in Bremen.
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Erbscheinsantrag

Sie benötigen einen Erbschein, um Ihr Erbrecht nachzuweisen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Als erfahrene Erbrechtskanzlei in Bremen unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Erbscheins.

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das Ihre Berechtigung als Erbe offiziell bestätigt. Er dient als Nachweis gegenüber Behörden, Banken und anderen Institutionen, um Zugriff auf das Erbe zu erhalten. Ein reibungsloses Erbscheinsverfahren erspart Ihnen unnötige Verzögerungen und Probleme.

Unser engagiertes Team von Erbrechtsanwälten steht Ihnen zur Seite und begleitet Sie durch das gesamte Erbscheinsverfahren. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen, klären erbrechtliche Fragen und vertreten Ihre Interessen gegebenenfalls auch vor Gericht. Ein Erbscheinsantrag kann in Bremen durch mich als Notar beurkundet werden.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Beantragung eines Erbscheins. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin. Wir helfen Ihnen gerne, Ihr Erbrecht wirksam geltend zu machen und Ihr Erbe anzutreten.

Wissenswertes

  • Was bedeutet Vermächtnis rechtlich?
    Ein Vermächtnis hat im rechtlichen Kontext eine besondere Bedeutung. Es handelt sich um eine Anordnung in einem Testament oder Erbvertrag, die einer bestimmten Person (dem "Vermächtnisnehmer") das Recht einräumt, einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Geldsumme aus dem Nachlass des Erblassers zu erhalten. Im Gegensatz zur Erbfolge, bei der die gesetzlichen Erben das gesamte Vermögen des Erblassers erhalten, bezieht sich ein Vermächtnis nur auf einen bestimmten Teil des Nachlasses.

    Vermächtnisse können verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel

    Geldvermächtnis: Ein bestimmter Geldbetrag wird einem bestimmten Vermächtnisnehmer zugewendet.
    Sachvermächtnis: Ein bestimmter Gegenstand (z.B. ein Gemälde, ein Schmuckstück) wird einem Vermächtnisnehmer zugewendet.
    Nachvermächtnis: Eine Person erhält zunächst ein Vermächtnis, das zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach dem Tod des ersten Vermächtnisnehmers, auf eine andere Person übergeht.
    Nießbrauchsvermächtnis: Der Vermächtnisnehmer erhält das Recht, eine bestimmte Sache zu nutzen oder die Erträge daraus zu ziehen, ohne jedoch das Eigentum daran zu erwerben.
    Wichtig ist, dass Vermächtnisse je nach Testament oder Erbvertrag Vorrang vor den gesetzlichen Erben haben können. Die gesetzlichen Erben erhalten ihren Anteil am Nachlass erst nach Erfüllung der Vermächtnisse. Ein Vermächtnis kann nicht über den gesamten Nachlass verfügen oder die gesetzlichen Erben vollständig ausschließen, es sei denn, es handelt sich um eine unwirksame Verfügung.

    Die rechtlichen Aspekte von Vermächtnissen können von Land zu Land und von Rechtssystem zu Rechtssystem unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, sich von einem Anwalt oder Experten beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Auswirkungen und Bestimmungen in Ihrer Rechtsordnung zu verstehen.
  • Was ist beim Formulieren eines Testaments zu beachten?
    Bei der Abfassung eines Testaments und einer sich häufig zu empfehlenden anschließenden notariellen Beurkundung sind sorgfältige Planung und juristischer Sachverstand unerlässlich. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, um sicherzustellen, dass Ihr Testament korrekt und rechtsgültig ist:

    Klarheit und Präzision: Ein gut formuliertes Testament sollte klar und präzise sein, um Interpretationsmöglichkeiten zu minimieren. Verwenden Sie eine klare Sprache, um Ihre Wünsche unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen.

    Persönliche Angaben: Beginnen Sie Ihr Testament mit Ihren vollständigen persönlichen Angaben, einschließlich Name, Geburtsdatum und derzeitigem Wohnsitz.

    Vermögenswerte und Begünstigte: Führen Sie detailliert auf, welche Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Konten, Wertgegenstände) Sie verteilen möchten. Nennen Sie die Namen der Begünstigten und beschreiben Sie deren Beziehung zu Ihnen.

    Willensvollstreckung: Falls Sie eine Willensvollstreckung wünschen, benennen Sie die Person oder Institution, die diese durchführen soll. Geben Sie klare Anweisungen für die Verwaltung Ihres Nachlasses.

    Ausschluss von Erben: Wenn Sie jemanden bewusst von der Erbfolge ausschließen wollen, erwähnen Sie dies ausdrücklich, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

    Datum und Unterschrift: Datieren und unterschreiben Sie Ihr Testament eigenhändig. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Erforderliche Zeugen: In einigen Rechtsordnungen ist die Anwesenheit von Zeugen erforderlich, um die Gültigkeit des Testaments zu bestätigen. Erkundigen Sie sich nach den örtlichen Vorschriften.

    Rechtsberatung: Aufgrund der Komplexität des Erbrechts ist es ratsam, sich von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt und Notar beraten zu lassen. Ein Experte kann sicherstellen, dass Ihr Testament allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Regelmäßige Aktualisierung: Überprüfen und aktualisieren Sie Ihr Testament regelmäßig, insbesondere wenn sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse ändern.

    Sichere Aufbewahrung: Bewahren Sie das Originaldokument an einem sicheren Ort auf und teilen Sie einer Person Ihres Vertrauens mit, wo es sich befindet.

    Ihr Testament ist eine wichtige rechtliche Vereinbarung, die sorgfältig abgefasst werden sollte. Wenn Sie professionelle Hilfe benötigen, helfen wir Ihnen gern, dass Sie sicherstellen können, dass Ihr Testament richtig formuliert und beurkundet wird, um Ihre Wünsche zu schützen und mögliche Probleme in der Zukunft zu minimieren.
  • Was regelt die Patientenverfügung?
    Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, das Ihre medizinischen Wünsche für den Fall festlegt, dass Sie in Zukunft nicht mehr selbst entscheiden können. Sie spielt eine entscheidende Rolle dabei, dass Ihre persönlichen Vorstellungen in medizinischen Fragen respektiert werden. Hier erfahren Sie, was eine Patientenverfügung regelt:

    Medizinische Behandlungen: Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, dies mitzuteilen. Dazu gehören auch lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung, künstliche Ernährung und Wiederbelebung.

    Behandlungsbegrenzungen: Sie können festlegen, unter welchen Umständen Sie bestimmte medizinische Maßnahmen nicht wünschen, z. B. wenn die Heilungsaussichten gering sind oder die Behandlung Ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen würde.

    Schmerzlinderung und Palliativmedizin: In einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich Schmerzlinderung und Palliativmedizin festhalten, um sicherzustellen, dass Sie in Würde und ohne unnötiges Leiden behandelt werden.

    Organspende: Wenn Sie wünschen, dass nach Ihrem Tod Organe gespendet werden, können Sie dies in Ihrer Patientenverfügung festhalten. Ebenso können Sie festlegen, wenn Sie keine Organspende wünschen.

    Vertrauensperson: In der Patientenverfügung können Sie eine Vertrauensperson benennen, die Ihre medizinischen Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Person wird "Bevollmächtigter" genannt.

    Gültigkeit und Aktualisierung: Eine Patientenverfügung regelt auch, wie und wann sie gültig ist. Sie sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie Ihren aktuellen Wünschen entspricht.

    Rechtliche Verbindlichkeit: Sofern die Patientenverfügung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sind das medizinische Personal und die Ärzte verpflichtet, Ihre in der Patientenverfügung niedergelegten Wünsche zu respektieren.

    Mit einer Patientenverfügung behalten Sie die Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung, auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche mündlich zu äußern. Als Fachanwalt für Erbrecht und Notar können wir Ihnen helfen, eine rechtsverbindliche Patientenverfügung zu erstellen, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht.
  • Wie funktioniert die vorweggenommene Erbfolge?
    Die vorweggenommene Erbfolge ist ein Rechtsinstrument, das im Rahmen der Nachlassplanung und -gestaltung von großer Bedeutung ist. Sie ermöglicht es, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte auf die nächste Generation zu übertragen und so die künftige Erbfolge zu gestalten. Hier erfahren Sie, wie die vorweggenommene Erbfolge funktioniert:

    Vermögensübertragung zu Lebzeiten: Bei der vorweggenommenen Erbfolge überträgt der Erblasser bereits zu Lebzeiten bestimmte Vermögenswerte auf seine potenziellen Erben. Dabei kann es sich um Immobilien, Geld, Wertgegenstände oder Unternehmen handeln.

    Schenkung und Übergabe: Die Vermögensübertragung erfolgt in Form einer Schenkung oder einer sonstigen Übergabe. Der Erblasser entscheidet, welche Vermögenswerte er an wen übertragen möchte.

    Steuerliche Aspekte: Die vorweggenommene Erbfolge kann steuerliche Vorteile bieten, da Schenkungen unter bestimmten Umständen steuerlich begünstigt sind. Dies kann eine Möglichkeit sein, die Erbschaftssteuerlast zu reduzieren.

    Verfügungsrechte: Trotz der Übertragung behält der Erblasser häufig bestimmte Verfügungsrechte über das übertragene Vermögen. Dies kann ein lebenslanges Nutzungs- oder Pachtrecht sein.

    Ausgleichs- und Pflichtteilsansprüche: Bei der vorweggenommenen Erbfolge ist darauf zu achten, dass andere potenzielle Erben nicht benachteiligt werden. Pflichtteilsberechtigte wie Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf einen bestimmten Anteil am Nachlass. Dies ist bei der Übertragung zu berücksichtigen.

    Rechtliche Beratung: Die vorweggenommene Erbfolge erfordert eine genaue rechtliche Planung, um mögliche steuerliche und rechtliche Konsequenzen zu berücksichtigen. Ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Notar kann bei der Gestaltung und Durchführung behilflich sein.

    Dokumentation und Beurkundung: Die Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sollte entsprechend dokumentiert und beurkundet werden, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

    Die vorweggenommene Erbfolge kann ein wirksames Mittel sein, um Vermögenswerte gezielt auf die nächste Generation zu übertragen und gleichzeitig steuerliche und rechtliche Vorteile zu nutzen. Um eine rechtskonforme und optimale Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, unsere Unterstützung als erfahrenes Notariat und Fachanwalt für Erbrecht in Anspruch zu nehmen.

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